Wie Sie Ihr Wohneigentum von der Steuer absetzen können?
In der heutigen Finanzmarktsituation bekommen Sie kaum noch Zinsen auf Ihrem Sparbuch oder Tagesgeldkonto. Wenn Sie Ihr Geld dort anlegen möchten, erhalten Sie so geringe Zinsen, dass nicht einmal die Inflation ausgeglichen werden kann. Viele Anleger überlegen sich deshalb den Kauf einer Immobilie zur Geldanlage, die eine andere Person mieten wird. dadurch können Sie nicht nur eine gute Rendite erzielen, sondern das erworbene Eigentum gleichzeitig von der Steuer absetzen.
Was macht eine Wohnung zur geeigneten Kapitalanlage?
Das Verhältnis von Mieteinnahmen und Kosten ist ein wichtiger Punkt, damit eine Wohnung sich als Geldanlage rechnet. Abgesehen davon gibt es weitere Kriterien, die es attraktiv machen können, Eigentum zu kaufen und jemanden zu finden, der dieses mieten möchte.
Egal, ob Sie bereits eine Wohnung Ihr Eigentum nennen und diese als Geldanlage nutzen möchten oder noch vor der Entscheidung stehen, eine Immobilie zu kaufen, erfahren Sie hier hilfreiche Tipps, um möglichst viele Kosten von der Steuer absetzten zu können.
Schulden schmälern den Gewinn.
Um möglichst hohe Beträge steuerlich geltend machen zu können, lohnt es sich, wenn Sie Schulden für Ihr Eigentum bezahlen müssen. Jedoch nur, wenn es sich um eine Immobilie zum Mieten handelt. Der Grund hierfür ist, dass Sie die Zinsen eines Immobilienkredits für Wohnungen als Geldanlage von den Einnahmen Ihrer Mieten abziehen können. Das schmälert Ihren Gewinn, sodass weniger Einkommen vorliegt, das versteuert werden muss. Gleichzeitig wird der Prozentsatz, den Sie an Steuer bezahlen müssen, damit verringert.
AfA - Die Absetzung für Abnutzung
Kosten, die durch das Kaufen einer Immobilie entstehen, können ebenso in der Steuererklärung angegeben werden. Dazu zählen auch die damit verbundenen Erwerbsnebenkosten. Inklusive des Kaufpreises werden die gesamten Anschaffungskosten auf 50 Jahre verteilt. Dadurch können Sie jährlich zwei Prozent dieser Summe als Kosten für die Abnutzung des Gebäudes geltend machen und ebenfalls von den Einnahmen aus Ihren Mieten abziehen.
Renovierung und Reparaturen
Ein weiterer steuerlicher Aspekt ist die kontinuierliche Renovierung einer Wohnung. Ein bestehendes Gebäude ist oft günstiger zu kaufen, als ein Neubau. Jedoch stehen im Lauf der Zeit immer wieder Reparaturen oder Maßnahmen der Modernisierung an. Dafür anfallende Kosten können Sie voll von der Steuer absetzen, wenn dieses Eigentum vermietet wird. Für selbstgenutzten Wohnraum können Sie dagegen nur den Anteil den Dienstleistungen bis zu gewissen Höhe absetzen.
Werbungskosten
Jede Fahrt, die Sie mit Ihrem Auto durchführen, um Angelegenheiten bezüglich der vermieteten Wohnung zu regeln, können Sie von der Steuer absetzen. Auch alle Nebenkosten, die Sie nicht auf den Mieter der Wohnung umlegen können, sparen Ihnen Steuern. Weitere Kosten, die Sie in Bezug auf die Wohnung zur Geldanlage bezahlen müssen, können ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden: z.B. Kosten eines Rechtsanwalts, Versicherungen, Mitgliedsbeiträge für Verbände, Makler, Steuerberater usw.
Denkmalschutz und Sanierung
Wenn Sie sich ein denkmalgeschütztes Objekt kaufen wollen, gibt es auch hier einige Kosten, die Sie von der Steuer absetzen können. Da es staatliche Unterstützung gibt, wenn an historische Gebäude erhalten möchte, kann man sogar teilweise die Anschaffungskosten und Kosten für die Instandsetzung steuerlich geltend machen. auch mit einer Wohnung, die in einem Sanierungsgebiet liegt, können Sie profitieren.
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